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LINKSrUM Juli/August 2007
Linker Tröter zum Zweiten
„Nebenbei bemerkt“
Wer versteht noch die bundesdeutsche Strafjustiz …? Da wird eiun
ehemaliger Staatssicherheitsoffizier wegen „verbaler Ausfälle“
gegen den Direktor der Stasiopfer Gedenkstätte Berlin
Hohenschönhausen verurteilt, weil er Hubertus Knabe in einem
öffentlichen Brief als „Volksverhetzer“ bezeichnet hat. Damit wir
uns richtig verstehen: Ich kann die exponiert aggressive Haltung
einiger ehemaliger Stasi-Offiziere nicht nachvollziehen. Ich sehe sie
als überflüssig und provokant an. Dennoch: Anderswo in
Deutschland, in Karlsruhe, darf man aber straffrei seinen
Anrufbeantworter mit dem Ansagetext „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“
besprechen und wird dafür vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
freigesprochen. Die Begründung des 2005er Berufungsverfahrens ist
so grotesk wie dumm: Die verwendete Parole sei den
nationalsozialistischen Grußformeln der HJ („Blut und Ehre“)
sowie der Waffen-SS („Unsere Ehre heißt Treue“) nicht zum
Verwechseln ähnlich. Na dann, „Si….“- na, lieber doch nicht.
Vielleicht ist das ja dann mal strafbar?
Eure Links-Tröte
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